17 Januar 2010

Biodiversität und Pflanzenbau - ein Zielkonflikt?

Die Biodiversität nimmt weltweit kontinuierlich ab. Der Mensch - entweder direkt oder indirekt - scheint ein Hauptverursacher dieses Rückgangs der ihn umgebenden Vielfalt zu sein. Die stärksten Bedrohungen gehen u. a. aus von
• der großflächigen Zerstörung, Verkleinerung und Zersplitterung von Lebensräumen
• Umweltzerstörungen und Umweltschäden wie Verschmutzung von Luft, Meeren, Flüssen und Böden
• von der Übernutzung natürlicher Ressourcen aufgrund von Jagd, Fischerei, Entwaldung, Landnutzungsänderungen, Anlage von Monokulturen etc.
• vom Klimawandel und
• von eingewanderten bzw. durch den Menschen eingeschleppten gebietsfremden Arten und Organismen, die einheimischen Arten den Lebensraum streitig machen und sie im schlimmsten Fall endgültig verdrängen.

Fest steht: Biodiversität ist die Voraussetzung für nachhaltigen Pflanzenbau. Welchen Beitrag leistet der Pflanzenbau, welchen die Phytomedizin zur Vermeidung eines zunehmenden Artensterbens? Wie können Interessenkonflikte - Notwendigkeit der Produktivitätssteigerung aufgrund steigender Weltbevölkerungszahlen vs. Naturschutz so gegeneinander abgewogen werden, dass Mensch und Natur davon profitieren?

18 September 2009

Gentechnisch veränderte Pflanzen in der Umwelt - Ein „unkalkulierbares Risiko“?


Ob auf dem Acker oder dem Versuchsfeld – auch gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen in der Umwelt. Vor allem Naturschützer und Umweltverbände sehen darin ein Risiko. Die Folgen seien kaum vorhersehbar, sollten sich Pflanzen mit fremden Genen in der Umwelt ausbreiten, heißt es oft. Sollten sich gentechnisch veränderte Pflanzen später als problematisch herausstellen, könnten sie nicht einfach wieder zurückgeholt werden, so die Befürchtungen.

Wer in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen freisetzen oder in Verkehr bringen will, muss ein umfassendes und in die Tiefe gehendes Prüfverfahren durchlaufen und die genaue Lage der Flächen seiner Freisetzung oder des Anbaus im Standortregister eintragen lassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entscheidet im Einzelfall auf der Grundlage aktueller Sicherheitsbewertungen über die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen.

Während jedoch seit mehr als zehn Jahren die Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit ansteigen, beschränkt sich in Europa der Anbau dagegen auf eine einzige Pflanze – Bt-Mais. Und auch die ist umstritten: In Deutschland müssen Landwirte, die Bt-Mais anbauen wollen, mit Protest und manchmal sogar mit Zerstörungsaktionen rechnen. Bt-Mais sei überflüssig, gefährde die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren. Im April 2009 hat die Bundesregierung die EU-Zulassung ausgesetzt. Damit ist 2009 der Anbau von Bt-Mais in Deutschland nicht erlaubt.

Wohin geht es mit der Gentechnik in Deutschland? Wie sollte ein neuer politischer Ansatz dazu aussehen, können Rahmenbedingungen in der Zukunft so gewählt werden, dass ein Interessenausgleich erfolgen kann?

15 Juni 2009

Gemeinsam in Europa gegen invasive Arten und Quarantäneschaderreger


Durch globalen Handel mit Pflanzen und Pflanzenprodukten, weltweiten Güterverkehr und Tourismus gelangen Insekten, Pilze, Bakterien und Viren aber auch Pflanzen zu uns, die hier massive ökonomische und ökologische Schäden anrichten. Können hier mit Transportvorschriften, Einfuhrkontrollen, sanitären Maßnahmen bzw. einer gezielten Bekämpfung diesen Eindringlingen Einhalt geboten werden?
Sind die heutigen pflanzengesundheitlichen Regelungen auf EU-Ebene, die die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen verhindern, wissenschaftlich gerechtfertigt? Kann die dafür notwendige phytosanitäre Forschung zukünftig besser vernetzt werden?

28 Mai 2009

Können wir auf chemischen Pflanzenschutz verzichten?


Stehen keine anderen praktikablen Möglichkeiten der Schadensabwehr zur Verfügung, so ist die Anwendung eines geeigneten, für das jeweilige Anwendungsgebiet zugelassenen oder genehmigten Pflanzenschutzmittels vorzusehen. So interpretieren die Grunsätze der Guten Fachlichen Praxis im Pflanzenschutz das Pflanzenschutzgesetz.

Doch wie steht es mit der Erarbeitung von Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz, die Voraussetzung für die Reduktion des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln sein sollen? In welchem Maße können wir heute überhaupt auf chemischen Pflanzenschutz verzichten?

Von verschiedenen Seiten wird dieses Thema aktuell kontrovers diskutiert. Tragen Sie mit Ihrer Meinung dazu bei, das Spektrum der gesellschaftlichen Anforderungen an die Gestaltung des integierten Pflanzenschutzes der Zukunft deutlich zu machen.

24 April 2009

Massenhaftes Bienensterben 2009?


Am 23.04.2009 warnt das HeuteJournal des ZDF wie vor ihm verschiedene andere Medien vor einem bevorstehenden massenhaften Bienensterben im Frühjahr 2009. In dem Beitrag werden Befürchtungen vor der Wiederholung des vor allem Pflanzenschutzmittel-bedingten Bienensterbens 2008 geäußert.
Der Beitrag macht deutlich, das in den letzten Jahren das Bewusstsein um die Bedeutung der Honigbiene als wichtigstes Bestäubungsinsekt in der Öffentlichkeit zugenommen hat. Studien zeigen, dass der volkswirtschaftliche Wert dieser Bestäubung weltweit jährlich rund 150 Mrd. € beträgt und damit einen erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellt. In Deutschland erwirtschaften die rund 80.000 Imker mit ihren 655.000 Völkern geschätzte drei bis fünf Milliarden Euro. Diese Zahlen werden vom Deutschen Imkerbund angegeben.
Ein Großteil der landwirtschaftlichen Kulturen ist auf Bestäubung angewiesen, um deren Existenz oder wenigstens eine Ertragssteigerung zu sichern. Umgekehrt sind für die Imkerei die landwirtschaftlichen Flächen wichtig, die in Deutschland immerhin 53 % der Gesamtfläche einnehmen.
Seit es im Frühjahr des vergangenen Jahres den größten aufgezeichneten Vergiftungsfall von Bienenvölkern in Deutschland am Oberrhein durch die Abdrift des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Clothianidin bei der Maisaussaat gegeben hat, ist die Sorge der Imker um die Gesundheit ihrer Bienenvölker gewachsen. Für den bienentoxischen, gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer eingesetzten Wirkstoff ruht seither die Zulassung.
Im Februar erlaubte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig jedoch, das Insektizid "Force 1.5 G" in einer streng befristete Ausnahmegenehmigung in Befallsgebieten gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer anzuwenden. Da die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein Monitoring zum Auftreten des Käfers durchzuführen und im Falle eines Befalls Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Verhinderung der Ausbreitung anzuordnen, erlaubte die Behörde mit einer auf 120 Tage befristete Ausnahmegenehmigung die Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers mit diesem Pflanzenschutzmittel. Das Mittel darf nur in den Befallsgebieten des eingewanderten Käfers benutzt werden, der in Deutschland bislang in Baden-Württemberg und Bayern vorkommt. Das in Granulatform abgegebene Mittel mit dem Wirkstoff Tefluthrin wird bei der Aussaat mit dem Maiskorn in den Boden gelegt und muss dabei sofort mit Erde bedeckt werden. Der Wirkstoff aus der Gruppe der Pyrethroide wird nicht von der aufwachsenden Maispflanze aufgenommen, so dass Honigbienen mit dem Mittel nicht in Kontakt kommen, wenn das Mittel nach Guter Pflanzenschutzpraxis angewendet wird.
Die Imker sind jedoch nach wie vor beunruhigt. So weist der ZDF-Bericht auf gebeizte Maiskörner hin, die am Feldrand gefunden wurden und vermeintlich bienentoxisch sein könnten, auch wenn dies bei Einhaltung der Anwendungsbestimmungen ausgeschlossen sein sollte.
Steht uns ein neues Massensterben von Bienenvölkern im Jahre 2009 bevor? Ist der Schutz vor bienentoxischen Pflanzenschutzmitteln ausreichend? Droht eine einseitige Sichtweise bei der Bewertung von Bienenschäden durch Vernachlässigung des Blickes auf Varrose und Colony Collapse Disorder?

HeuteJournal des ZDF

05 März 2009

Welternährung 2015: Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion im Klimawandel


Im Jahre 1996 fand in Rom der Welternährungsgipfel statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es mehr als 800 Millionen Hungernde auf dieser Welt. Als ehrgeiziges Ziel nahm man sich vor, die Zahl der Hungernden bis zum Jahr 2015 halbieren zu wollen.

Die Zeit wird knapp, um diese Ziele noch zu erreichen: Auf ihrer internationalen Konferenz im Januar 2009 stellten die Agrarminister fest, dass seit vielen Jahren schon mehr als 800 Millionen Menschen hungern. In manchen Regionen der Welt ist Wasser bereits ein begrenzender Faktor. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind weltweit auf ca. 1,5 Milliarden Hektar begrenzt. In der Konsequenz müssen wir von der gleichen Fläche immer mehr Menschen ernähren.

Gleichzeitig werden die zur Verfügung stehenden Flächen von immer häufigeren Klimakatastrophen bedroht: Dürren, Stürme, Überflutungen machen Ernten zunichte.
Einigkeit besteht weitgehend darin, dass landwirtschaftliche Nutzfläche nicht zu Lasten bislang noch naturbelassener Areale vor allem in den Tropen und Subtropen ausgedehnt werden darf. Dies würde bedeuten, dass gefährdete Böden sowie Wälder und Rückzugsgebiete für wild lebende Tiere und Pflanzen in großem Umfange zerstört würden. Eine solche Entwicklung wäre eine tatsächliche ökologische Katastrophe mit dem Aussterben vieler Arten unserer Flora und Fauna, einer enormen Bodenerosion und unvorhersehbaren Konsequenzen für das Weltklima.

Der einzige Ausweg ist, über eine allgemeine Steigerung des Ertrages auf schon bestehenden landwirtschaftlichen Flächen die wachsende Weltbevölkerung ausreichend zu ernähren: die landwirtschaftliche Produktion muss deutlich gesteigert werden, um die notwendige Menge und Qualität von Nahrungsmitteln für die Versorgung aller Menschen zu garantieren. Dabei ist auch die unbedingte Aufmerksamkeit den riesigen Verlusten im Nacherntebereich, also bei Lagerung und Transport zu widmen.

Die Sicherung der Welternährung wird künftig ohne die effiziente Nutzung vorhandener und die zeitgerechte Nutzung neuer Agrar- und Biotechnologien langfristig nicht möglich sein. Sie ermöglichen es heute, in der Landwirtschaft hohe und sichere Erträge zu erzielen und damit die Versorgung mit hochwertigen und erschwinglichen landwirtschaftlichen Produkten auch für eine wachsende Bevölkerung sicherzustellen.

Die zentrale Rolle der Phytomedizin wird hier deutlich: Produktionssteigerungen unter sich verändernden Umweltbedingungen erfordern komplexe, integrative Produktionsmethoden, die geeignet sind, einen optimalen Ressourceneinsatz mit minimalen Verlusten zu verknüpfen.

Unsere Tagung zum Thema

05 Februar 2009

Neue Ethikgrundsätze in der Agrarpolitik?


Die Europäische Gruppe für Ethik (EGE) traf sich im Januar 2009 mit Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, um ihr die Hauptempfehlungen zu erläutern, die in der Stellungnahme der Gruppe zu den ethischen Auswirkungen der modernen Entwicklungen in der Agrartechnologie formuliert wurden.

Auf Wunsch von Kommissionspräsident Barroso hatte die EGE im Dezember eine Stellungnahme zu den ethischen Auswirkungen der modernen Entwicklungen in der Agrartechnologie abgegeben, um auf die neuen Herausforderungen und Chancen der Landwirtschaft in der EU einzugehen. Dabei befasste sich die Gruppe insbesondere mit den Agrartechnologien und den Verfahren der Primärerzeugung von pflanzlichen Nahrungsmitteln.

In der Stellungnahme wird deutlich, dass sich die EGE der Notwendigkeit einer Förderung der Innovation in der Landwirtschaft zur Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung bewusst ist. Es wird hinzugefügt, dass die Technologie alleine keine endgültigen Lösungen für die Herausforderungen der Landwirtschaft in der EU und weltweit bieten kann. Die Gruppe betont die Notwendigkeit einer integrierten Sichtweise und eines integrierten Ansatzes der Agrartechnologien, damit bei der ethischen Bewertung der Auswirkungen einer neuen Technologie Produktions-, Lagerungs- und Verteilungsprozesse zusammen berücksichtigt werden.

Die Ziele 1. Ernährungssicherheit, 2. Lebensmittelsicherheit und 3. Nachhaltigkeit sollten als erste Prioritäten und Leitprinzipien angesehen werden, nach denen sich jede Technologie in der Landwirtschaft richten muss. Aufbauend auf diesen ethischen Grundsätzen gibt die EGE auch Empfehlungen zu einer Vielzahl von Fragen wie Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik, Folgenabschätzung für Agrartechnologien, das Recht auf Nahrung, Nachhaltigkeit der Agrartechnologien, Lebensmittelsicherheit, biologische Vielfalt in der Landwirtschaft, Boden- und Gewässerschutz, Biokraftstoffe, gentechnisch veränderte Kulturpflanzen, agrarwissenschaftliche Forschung, Ackerbaupolitik, Welthandel mit Agrarerzeugnissen, das System der Rechte am geistigen Eigentum, fairer Wettbewerb und sogenannte „vertikale Monopole”, Lebensmittelpreise, Lebensmittelabfälle, gesellschaftliche Aspekte, Einbeziehung der Öffentlichkeit oder Verantwortung der EUBürger (Quelle: EGE).

Was ist neu an diesen Forderungen seit der Abfassung der Agenda21? Wo stehen wir bei der Integration agrar-ethischer Standards in Deutschland, in Europa?

Wir rufen auf zu einer konstruktiven Darstellung aller unterschiedlichen Positionen zu diesem Thema.

DPG Horizont
EGE
Opinion24

03 Januar 2009

Die neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln


Im Jahr 2009 sollen die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden („EURahmenrichtlinie“)", die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln („EU-Zulassungsverordnung“)" und die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken für Pflanzenschutzmittel" neu geregelt werden.
Bereits im Vorfeld kam es zu umfangreichen Diskussionen aller mit Pflanzenschutz befasster Kreise, die auf der einen Seite von der Hoffnung auf eine erhöhte Verbraucher- und Anwendersicherheit geprägt waren, auf der anderen Seite von der Befürchtung, die Ernährungs- und Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Europa mangels geeigneter Pflanzenschutzmittel nicht mehr gewährleisten zu können.

Wir führen hier einige der Stimmen an und fordern zur Kommentierung der Problematik auf.

Eine Entscheidung des EU-Parlamentes über die Richtlinie ist für den 13. Januar 2009 vorgesehen.

DPG Horizont
BMELV
PesticideInformation
PSD Impact analysis
NGO